Ab dem 01.03.2023 entfallen auch in Nordrhein-Westfalen die letzten, durch Landesrecht vorgeschriebenen, Schutzmaßnahmen.
Das Gesundheitsministerium NRW verweist auf die Regelungen im Infektionsschutzgesetz (§§ 28, im Besonderen § 28b), gültig bis 07.04.2023.
Darauf basierend haben wir für unsere Einrichtung folgende Regelungen festgelegt:
Wir bitten Sie jedoch weiterhin bei Erkältungssymptomen von einem Besuch abzusehen.
An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe in den letzten drei Jahren.
Ihr Schenkel-Schoeller-Stift