Finanzierung der stationären Pflege

Pflegesätze
Ab 01.01.2024 bis 31.12.2024

Es gelten derzeit folgende Heimentgelte:

Pflegegrad I Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV Pflegegrad V
Pflegesatz täglich 60,01 € 76,93 € 93,11 € 109,97 € 117,53 €
Umlagebetrag gem. AltPflAusglVO 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Umlagebetrag gem. PflBG 4,51 € 4,51 € 4,51 € 4,51 € 4,51 €
Unterkunft 26,23 € 26,23 € 26,23 € 26,23 € 26,23 €
Verpflegung 20,20 € 20,20 € 20,20 € 20,20 € 20,20 €
Investitionskosten* 17,54 € 17,54 € 17,54 € 17,54 € 17,54 €
Tägliches Heimentgelt 128,49 € 145,41 € 161,59 € 178,45 € 186,01 €
Monatliches Heimentgelt 3.908,67 € 4.423,37 € 4.915,57 € 5.428,45 € 5.658,42 €
Abzgl. Pflegekassenanteil -125,00 € -770,00 € -1.262,00 € -1.775,00 € -2.005,00 €
Ihre Zahllast (*30,42) 3.783,67 € 3.653,37 € 3.653,57 € 3.653,45 € 3.653,42 €

*Die Festsetzung der Investitionskosten ab 01.01.2024 ist aktuell noch nicht erfolgt. Eine kalkulatorische Erhöhung in Höhe von 3,26 € / tgl.  auf 20,81 € / tgl. im Doppelzimmer ist anzunehmen.

Der Einzelzimmerzuschlag beträgt täglich 1,12 €.

Die Zahllast kann bei Antrag und Bedarf um anteiliges Pflegewohngeld monatlich maximal 533,57 € / 633,04 € im Doppelzimmer und 567,64 € / 667,11 € im Einzelzimmer gemindert werden.

Der einrichtungsinterne monatliche Eigenanteil beträgt (rechnerisch je Berechtigungstag (*30,42), Pflegegrad 2-5, (bereits in den Pflegesätzen enthalten) 1.570,34 € bei Pflegegrad 2-5 (täglich 51,62 €).

Ab dem 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten (auf pflegebedingten Aufwand, Umlagebetrag nach AltPflAusglVO und PflBG) je nach Länge des Heimaufenthaltes gemäß § 43 c SGB XI, welche zum 01.01.2024 auf folgende Höhe ansteigen:

Bezugsdauer von Leistungsbezügen gem. § 43c SGBXI Rabatt
Bis einschl. 12 Monate 15 %
Mehr als 12 Monate 30 %
Mehr als 24 Monate 50 %
Mehr als 36 Monate 75 %
Zur Erläuterung der Übersicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Wie Sie anhand der Darstellung der Heimentgelte sehen können, staffeln sich die Kosten für einen Heimplatz nach der Höhe der Pflegebedürftigkeit, die anhand der Pflegegrade durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird.
Durchaus verständlich ist, dass das Einkommen nicht immer die Kosten für einen Heimplatz decken kann. Hier ein Beispiel für die Berechnung eines Heimplatzes:

Rechenbeipiel vollstationäre Pflege bei Einzug, Pflegegrad 3

Durchschnittliche monatliche Heimkosten bei Pflegegrad 3
Pflegebedingter Aufwand 93,11 € x 30,42 Tage 2.832,41 €
Umlagebetrag Altenpflegeausgleichsverordnung entfällt   0,00 €
Umlagebetrag Pflegeberufsgesetz 4,51 € x 30,42 Tage 137,19 €
  2.969,60 €
Abzüglich Pflegekassenanteil Pflegegrad 3 - 1.262,00 €
  1.707,60 €
Abzüglich 15 % Rabatt Pflegekasse - 256,14 €
  1.451,46 €
Kosten für Unterkunft 26,23 € x 30,42 Tage 797,92 €
Kosten für Verpflegung 20,20 € x 30,42 Tage 614,48 €
Investitionskosten* 17,54 € x 30,42 Tage 533,57 €
Von Ihnen zu zahlen 3.397,43 €

Die Beantragung des Pflegekassenanteils für den Heimaufenthalt obliegt dem/der Heimbewohner/in oder deren/dessen Bevollmächtige/n.

Reicht Ihre Rente zur Deckung der Heimkosten nicht aus und liegt ein Vermögen unter 10.000,00 € vor, besteht die Möglichkeit Pflegewohngeld zu beantragen. Pflegewohngeld wird auf die Position Investitionskosten gewährt. Im Doppelzimmer bis maximal 533,57 € / 633,04 €. Im Einzelzimmer maximal 567,64 € / 667,11 €.

Reicht die Rente und die Zahlung von Pflegewohngeld nicht aus und liegt das Vermögen unter 5.000 €uro, besteht die Möglichkeit Hilfe zur Pflege bei zuständigen Sozialamt zu beantragen.
Die Beantragung von Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege obliegt dem/der Heimbewohner/in oder deren/dessen Bevollmächtige/n.
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