Kurzzeitpflege

Entlastung für Angehörige

Wenn Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen eine Zeit lang nicht zu Hause pflegen können, sei es wegen Krankheit oder Urlaub, dann bietet das Schenkel-Schoeller-Stift Plätze in der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege. Diese ist auch im Anschluss an Heilbehandlungen im Krankenhaus möglich. So werden Sie selbst entlastet und Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ist in guten Händen.

Die Pflegekassen finanzieren die Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege, gemessen am Pflegegrad, mit einem Maximalbetrag von 1.612,00 € pro Jahr. Ihre Pflegekasse gibt Ihnen dazu auch gerne Auskunft.

Wenn Sie sich schon vorher darüber informieren wollen, welche Fragen für uns wichtig sind, dann laden Sie das Anmeldeformular (Vormerkung für Einzug, auch Kurzzeitpflege) herunter. Sollten Sie die Fragen bereits beantworten können, schicken Sie uns das ausgefüllte Formular einfach zu. Wir melden uns dann bei Ihnen.

AnsprechpartnerInnen

Ursula Müller

Pflegedienstleitung
Ursula Müller
Tel. 0 24 21 / 596-135
Fax  0 24 21 / 596-535
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Dorothea Becker

Pflegedienstleitung
Dorothea Becker
Tel. 0 24 21 / 596-491
Fax  0 24 21 / 596-596
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Agathe Thiem

Heimaufnahme
Agathe Thiem
Tel. 0 24 21 / 596-145
Fax  0 24 21 / 596-596
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