Finanzierung der stationären Pflege

Pflegesätze
Ab 01.01.2026 bis 31.12.2026

Derzeit gelten folgende Heimentgelte:

Pflegegrad I Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV Pflegegrad V
Pflegesatz täglich 66,64 € 85,44 € 102,33 € 119,95 € 127,88 €
Umlagebetrag gem. AltPflAusglVO 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Umlagebetrag gem. PflBG 5,68 € 5,68 € 5,68 € 5,68 € 5,68 €
Unterkunft 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 € 27,64 €
Verpflegung 21,28 € 21,28 € 21,28 € 21,28 € 21,28 €
Investitionskosten 21,03 € 21,03 € 21,03 € 21,03 € 21,03 €
Tägliches Heimentgelt 142,27 € 161,07 € 177,96 € 195,58 € 203,51 €
Monatliches Heimentgelt 4.327,86 € 4.899,75 € 5.413,55 € 5.949,55 € 6.190,77 €
Abzgl. Pflegekassenanteil -131,00 € -805,00 € -1.319,00 € -1.855,00 € -2.096,00 €
Ihre Zahllast (*30,42) 4.196,86 € 4.094,75 € 4.094,55 € 4.094,55 € 4.094,77 €

Der Einzelzimmerzuschlag beträgt täglich 1,12 €.

Die Zahllast kann bei Antrag und Bedarf um anteiliges Pflegewohngeld monatlich maximal um 639,73 € im Doppelzimmer und 673,80 € im Einzelzimmer gemindert werden.

Der einrichtungsinterne monatliche Eigenanteil beträgt (rechnerisch je Berechtigungstag (*30,42), Pflegegrad 2-5, (bereits in den Pflegesätzen enthalten) 1.794,02 € bei Pflegegrad 2-5 (täglich 58,98 €) zzgl. des Umlagebetrages gem. PflBG.

Ab dem 01.01.2022 zahlen die Pflegekassen Zuschüsse zum Eigenanteil an den Pflegekosten (auf pflegebedingten Aufwand, Umlagebetrag nach AltPflAusglVO und PflBG) je nach Länge des Heimaufenthaltes gemäß § 43 c SGB XI. Seit 01.01.2024 gelten folgende Zuschüsse:

Bezugsdauer von Leistungsbezügen gem. § 43c SGBXI Rabatt
Bis einschl. 12 Monate 15 %
Mehr als 12 Monate 30 %
Mehr als 24 Monate 50 %
Mehr als 36 Monate 75 %
Zur Erläuterung der Übersicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

Wie Sie anhand der Darstellung der Heimentgelte sehen können, staffeln sich die Kosten für einen Heimplatz nach der Höhe der Pflegebedürftigkeit, die anhand der Pflegegrade durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt wird.
Durchaus verständlich ist, dass das Einkommen nicht immer die Kosten für einen Heimplatz decken kann. Hier ein Beispiel für die Berechnung eines Heimplatzes:

Rechenbeipiel vollstationäre Pflege bei Einzug, Pflegegrad 3

Durchschnittliche monatliche Heimkosten bei Pflegegrad 3
Pflegebedingter Aufwand 102,33 € x 30,42 Tage 3.112,88 €
Umlagebetrag Altenpflegeausgleichsverordnung entfällt   0,00 €
Umlagebetrag Pflegeberufsgesetz 5,68 € x 30,42 Tage 172,79 €
  3.295,67 €
Abzüglich Pflegekassenanteil Pflegegrad 3 - 1.319,00 €
  1.966,67 €
Abzüglich 15 % Rabatt Pflegekasse - 295,00 €
  1.671,67 €
Kosten für Unterkunft 27,64 € x 30,42 Tage 840,81 €
Kosten für Verpflegung 21,28 € x 30,42 Tage 647,34 €
Investitionskosten* 21,03 € x 30,42 Tage 639,73 €
Von Ihnen zu zahlen 3.799,55 €

Die Beantragung des Pflegekassenanteils für den Heimaufenthalt obliegt dem/der Heimbewohner/in oder deren/dessen Bevollmächtige/n.

Reicht Ihre Rente zur Deckung der Heimkosten nicht aus und liegt ein Vermögen unter 10.000,00 € vor, besteht die Möglichkeit Pflegewohngeld zu beantragen. Pflegewohngeld wird auf die Position Investitionskosten gewährt. Im Doppelzimmer bis maximal 639,73€. Im Einzelzimmer maximal 673,80 €.

Reicht die Rente und die Zahlung von Pflegewohngeld nicht aus und liegt das Vermögen unter 5.000 €uro, besteht die Möglichkeit Hilfe zur Pflege bei zuständigen Sozialamt zu beantragen.
Die Beantragung von Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege obliegt dem/der Heimbewohner/in oder deren/dessen Bevollmächtige/n.
Akzeptieren

Diese Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Darstellung bieten zu können. Indem Sie weiter auf dieser Website navigieren, ohne die Cookie-Einstellungen Ihres Internet Browsers zu ändern, stimmen Sie unserer Verwendung von Cookies zu. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.