Finanzierung der Tagespflege

Tagespflegeentgelte
Ab 01.01.2023 bis 31.12.2023

Es gelten folgende Tagespflegeentgelte: 

  Pflegegrad I Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV Pflegegrad V
Pflegebedingter Aufwand¹ 62,81 € 66,12 € 69,43 € 72,73 € 76,04 €
Umlagebetrag gem. AltPflAusglVO² 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Umlagebetrag gem.PflBG² 5,58 € 5,58 € 5,58 € 5,58 € 5,58 €
Unterkunft¹ 13,48 € 13,48 € 13,48 € 13,48 € 13,48 €
Verpflegung¹ 10,37 € 10,37 € 10,37 € 10,37 € 10,37 €
Investitionskosten³ 15,80 € 15,80 € 15,80 € 15,80 € 15,80 €
Tagessatz ohne Investitionskosten 92,24 € 95,55 € 98,86 € 102,16 € 105,47 €

Fahrtkosten für den Hol- und Bringdienst je einfache Fahrt:

Bis 5 km 10,00 €
Bis 15 km 17,75 €
Bis 20 km 22,50 €
ab 20 km im Kreis Düren 29,50 €

Die Pflegekassen zahlen zum Besuch der Tagespflege Stand 01.01.2022 gemäß § 41 SGB XI einen Zuschuss:

Die täglichen Investitionskosten von 15,80 Euro werden in der Regel bei Antragstellung durch den Kreis Düren erstattet.
Zur Erläuterung der Übersicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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