Finanzierung der Tagespflege

Tagespflegeentgelte
Ab 01.01.2026 bis 31.12.2026

Es gelten folgende Tagespflegeentgelte: 

  Pflegegrad I Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV Pflegegrad V
Pflegebedingter Aufwand¹ 80,93 € 85,18 € 89,44 € 93,70 € 97,96 €
Umlagebetrag gem. AltPflAusglVO² 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Umlagebetrag gem.PflBG² 5,68 € 5,68 € 5,68 € 5,68 € 5,68 €
Unterkunft¹ 15,78 € 15,78 € 15,78 € 15,78 € 15,78 €
Verpflegung¹ 12,15 € 12,15 € 12,15 € 12,15 € 12,15 €
Investitionskosten³ 17,79 € 17,79 € 17,79 € 17,79 € 17,79 €
Tagessatz ohne Investitionskosten 114,54 € 118,79 € 123,05 € 127,31 € 131,57 €

Fahrtkosten für den Hol- und Bringdienst je einfache Fahrt:

Bis 5 km 12,25 €
Bis 15 km 21,50 €
Bis 20 km 27,00 €
ab 20 km im Kreis Düren 35,50 €

Die Pflegekassen zahlen zum Besuch der Tagespflege seit 01.01.2025 gemäß § 41 SGB XI einen Zuschuss:

Die täglichen Investitionskosten in Höhe von 17,79 Euro werden in der Regel bei Antragstellung durch den Kreis Düren erstattet.
Zur Erläuterung der Übersicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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