Finanzierung der Tagespflege

Tagespflegeentgelte
Ab 01.01.2024 bis 31.12.2024

Es gelten folgende Tagespflegeentgelte: 

  Pflegegrad I Pflegegrad II
Pflegegrad III
Pflegegrad IV Pflegegrad V
Pflegebedingter Aufwand¹ 70,05 € 73,71 € 77,38 € 81,03 € 84,70 €
Umlagebetrag gem. AltPflAusglVO² 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Umlagebetrag gem.PflBG² 6,78 € 6,78 € 6,78 € 6,78 € 6,78 €
Unterkunft¹ 14,97 € 14,97 € 14,97 € 14,97 € 14,97 €
Verpflegung¹ 11,53 € 11,53 € 11,53 € 11,53 € 11,53 €
Investitionskosten³ 15,80 € 15,80 € 15,80 € 15,80 € 15,80 €
Tagessatz ohne Investitionskosten 103,33 € 106,99 € 110,66 € 114,31 € 117,98 €

Fahrtkosten für den Hol- und Bringdienst je einfache Fahrt:

Bis 5 km 11,25 €
Bis 15 km 19,75 €
Bis 20 km 25,00 €
ab 20 km im Kreis Düren 32,75 €

Die Pflegekassen zahlen zum Besuch der Tagespflege Stand 01.01.2022 gemäß § 41 SGB XI einen Zuschuss:

Die täglichen Investitionskosten in Höhe von 15,80 Euro werden in der Regel bei Antragstellung durch den Kreis Düren erstattet.
Zur Erläuterung der Übersicht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
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